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Augsburger-Allgemeine, Lokalausgabe
"In Altenmünster dreht sich der Wind"
 vom 1. März 2025

Meine Antwort dazu!

Windräder südlich von Unterschöneberg und Neumünster - Regionalplan

(Antwort zu „In Altenmünster dreht sich der Wind“ vom 1.März 2025)

Nachdem ich namentlich in dem Artikel erwähnt wurde, möchte ich dazu Stellung nehmen. Ja, ich habe den Beschlussvorschlag im Gemeinderat abgelehnt und mit NEIN gegen die möglichen Windräder gestimmt.

Gemeinderatsbeschlüsse in Altenmünster sind eigentlich nie „Partei-Farben-bezogen“, eher geht es mal um „Ortsteile betreffenden Beschlüsse“. Wie hier.

Zu dem Regionalplan Windkraft Augsburg gibt es eine Vorgeschichte. Im Jahr 2023 nach Inkrafttreten des „Wind an Land Gesetzes“ hat der Gemeinderat Altenmünster nach Rechtsberatung einen eigenen Flächennutzungsplan Windkraft aufgestellt. Die Kosten lagen in niedriger fünfstelliger Höhe, aber doch relevant für so eine kleine Gemeinde.

In der Gemeinderats-Sitzung wurde erläutert, dass dieser Flächennutzungsplan nun Makulatur sei, die Regionalplanung darf den Flächennutzungsplan der Gemeinde ignorieren und selbstständig planen.

Der Entwurf des neuen Regionalplanes sieht nun Vorrangflächen für Windkraft im Scheppacher Forst vor. Der Scheppacher Forst, wie viele meinen, liegt aber nicht bei Jettingen-Scheppach, sondern beginnt östlich beim Hochbehälter Unterschöneberg und endet westlich vor Scheppach.

Eine der Vorrangflächen VRW 17 liegt in ca. 800 / 1000 m südlicher Nähe zu Unterschöneberg und Neumünster. Für Einheimische „von Hochbehälter Unterschöneberg, über Langes Raim, Richtung Landensberg, zur Dampfsäge“!

Ich kenne die Topologie seit meinen Kindheitstagen. Das Hochplateau liegt auf 515m Höhe, so wie Neumünster, also in direkter Sichtweite zu den Häusern in Unterschöneberg, Neumünster und Baiershofen.

Hier soll nun der Bau von 4-5 Windräder privilegiert ermöglicht werden. Privilegierung bedeutet Bauen ohne Zustimmung der Gemeinde, wie es bisher auch schon bei landwirtschaftlichen Gebäuden möglich ist.

Weiter südlichen der Straße Zusmarshausen - Glöttweng sind weitere Vorranggebiete Windkraft ausgewiesen. Bisher war es Konsens im Gemeinderat, das angesprochene Gebiet auszunehmen und davon auszugehen, dass die Windräder damit in weiterer Entfernung zu diesen Ortsteilen gebaut werden.

Es gab dann aber den Beschlussvorschlag im Gemeinderat dem Vorranggebiet VRW 17 zustimmen.

Um es deutlich zu sagen - freiwillig - ohne Verlangen der Regionalplanung - ohne zeitliche Not - ohne dass die Gemeinde eine erkennbare Gegenleistung erhält – ist Zustimmen für mich nicht denkbar. Die Abstimmung ging 14:2 aus. Ich selbst und meine Kollegien S.W. haben namentlich dagegen gestimmt.

Mein Vorschlag war dem kompletten Ansinnen des Regionalverbandes zu widersprechen und auf unseren rechtskonformen Flächennutzungsplan zu bestehen. Fristablauf für den Widerspruch wäre im April gewesen, also genügend Zeit für weitere Beratungen im Gemeinderat.

Josef Heinle

 

 

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